Recht im Mittelalter

19. Juli 2019

Birgit Constant

Das Mittelalter war alles andere als chaotisch und gesetzlos. In diesem Beitrag möchte ich auf einige Aspekte der Umsetzung von Recht im Mittelalter eingehen, auf die ich im Rahmen meiner Recherche zu einem meiner Romane stieß. Tauchen wir also ins  normannisch besetzte England des 11. Jahrhunderts ab und sehen uns eine Gerichtsverhandlung und die damit verbundenen Fragen rund um die mittelalterliche Rechtsprechung und die Handhabung von Gefangenen an.

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Recht im Mittelalter ist mehr als Schwüre auf Reliquien und Feuerproben

Im 11. Jahrhundert war es gang und gäbe, eine Gerichtsverhandlung mit Richter, Ankläger, Verteidiger und zwölf Geschworenen zu halten. Wenn man bedenkt, dass die Normannen damals die Herrschaft über England innehatten, überrascht es vielleicht umso mehr, als dass die Hälfte der Geschworenen aus Normannen, die andere Hälfte aber aus Angelsachsen bestand. Das war taktisch klug von den normannischen Lehnsherren, denen sehr viel daran lag, ihre Herrschaft und Entscheidungen als legitim und als von der einheimischen Bevölkerung unterstützte Aktionen darzustellen. Auch die Normannen wollten schließlich nicht ständig gegen eine Wand des Widerstands kämpfen, daher die Herleitung des Thronanspruchs Wilhelms durch die Abmachung mit dem früheren König Eduard dem Bekenner, die Verheiratung normannischer Barone mit angelsächsischen Witwen, die Übernahme vieler traditioneller Gesetze und Vorschriften der Angelsachsen.

Das Geschworenengericht an sich haben aber nicht die Normannen erfunden, auch wenn heutzutage viele rechtliche Begriffe im Englischen normannischen bzw. französischen Ursprungs sind. Geschworene gab es bereits bei den Angelsachsen, aber ursprünglich stammt diese Idee von den Dänen, die große Teile von Nordostengland im 9. und 10. Jahrhundert besiedelt haben und von denen die Angelsachsen und schließlich auch die Normannen — und der Rest der Welt — diese rechtliche Institution übernommen haben. 

Spannend wurde es damals, wenn es an die Verständigung der Geschworenen untereinander ging. Da mussten dann oft die Dolmetscher her, meist ein Priester oder Beamter, die die jeweils anderen Sprachen verstanden und sprachen.

Mit der Sprache war es ohnehin so eine Sache im 11. Jahrhundert in England, nicht nur bei Gericht, sondern auch bei der ersten Volkszählung, dem Domesday Book im Jahre 1086. Normannische Abgesandte, die aus angelsächsischen Dienern etwas über die Höfe und deren Bewohner, Vieh und Felder herausfinden sollten, hatten es sicher nicht einfach. Nicht umsonst wurden mehrmals Leute ausgesandt, für den Fall, dass etwas nicht richtig verstanden wurde oder jemand gelogen hatte. Mehr über Sprache und das Domesday Book erfahren Sie in diesem Beitrag.

Recht im Mittelalter bedeutet Hängen, Köpfen und vor allem brennende Scheiterhaufen, oder?

Hinrichtungen waren unter Wilhelm I. unüblich. Stattdessen dachte man sich alle Sorten von Verstümmelungen für Verbrecher aus, die zur Abschreckung Anderer dienen sollten. 

Vor Gericht verurteilt und bestraft werden, konnte jeder, der älter als zwölf Jahre war – dem Alter, in dem man auch an Gerichtsverhandlungen teilnehmen konnte bzw. musste, sofern man männlich war.

Neben der Verurteilung und Bestrafung durch Verstümmelung, warteten aber noch mehr Unannehmlichkeiten auf den Angeklagten. Hatte er jemanden getötet, mussten er zusätzlich noch Wergeld an die Angehörigen bzw. den Herrn des Getöteten zahlen. Konnte er das nicht, wurde die Geldstrafe von der Hundertschaft des Verurteilten eingezogen, also der Verwaltungsregion, in der er lebte. Noch ein Grund mehr für die restlichen Bewohner, den Angeklagten, Verurteilten und Verstümmelten zu hassen.

Recht im Mittelalter auch für Kleriker

Ein Kloster stand zwar auf dem Land des örtlichen Lehnsherrn, aber Richter für Nonnen und Mönche war in erster Linie der zuständige Erzbischof, nicht der weltliche Besitzer des Grund und Bodens. Insofern besitzen Geistliche durch ihre Klosterzugehörigkeit zumindest einen gewissen Schutz vor der Willkür des Lehnsherren. Das heißt aber nicht, dass sie sich je nach der Schwere ihrer Vergehen ganz der weltlichen Justiz entziehen können. So scheute sich Wilhelm I. keinesfalls davor, seinen Halbbruder Odo, Bischof von Bayeux und Earl of Kent, wegen Verschwörung ins Gefängnis werfen zu lassen.

Recht im Mittelalter ist wie auf dem Schlachtfeld: keine Gefangenen!

Jein. Im 11. Jahrhundert gab es zwar noch keine speziellen Gefängnisse in England  – diese kamen erst ab dem 12. Jahrhundert in Mode –, aber Gefangene oder Verurteilte gab es trotzdem. Diese wurden in Ermangelung gesonderter Gebäude entweder auf einer Burg oder in speziellen Hütten vorübergehend in Gewahrsam genommen. Man darf nicht vergessen, dass Gefängnisse lange nur als Aufbewahrungsort bis zur Gerichtsverhandlung gedacht waren, nicht als Bestrafung mit monate- oder gar jahrelanger Aufbewahrung. Dementsprechend kamen Angehörige wohl eher zur Gerichtsverhandlung – etwa in der für die Allgemeinheit zugänglichen großen Halle eines Gutshofs –  oder zur Vollstreckung des Urteils – beispielsweise auf dem Dorfplatz –, als dass sie sich in die Nähe eines abgelegenen und gut gesicherten Gefängnisses machten.

Dass Menschen sterben – Alter, Krankheit, Krieg, Unfälle –, war völlig normal für die Leute damals. Auch Verurteilungen und grausame Strafen lagen an der Tagesordnung. Darüber hinaus war der Lebensalltag zum großen Teil durch den Stand vorgegeben, in den man geboren war. Natürlich gab es auch Freizeit, insbesondere in den höheren Ständen, wenn mal gerade kein Krieg herrschte, aber diese Zeit verbrachte man nicht mit Detektivarbeit und karitativen Zwecken. Ja, man hat vielleicht einen Angehörigen oder Freund verloren und das Urteil war vielleicht ungerecht, aber das Leben im Mittelalter ist harsch, und der Herrschende macht die Gesetze. Ja, man könnte versuchen, dem Angeklagten vor und nach der Verhandlung zu helfen, aber was würde das bringen, außer dass man womöglich den Unwillen des Herrschers auf sich zieht? Gerade als Mitglied eines der unteren Stände kämpft man tagtäglich ums Überleben. Man würde nicht nur sein Leben, sondern auch sein Seelenheil gefährden, wenn man in eine Angelegenheit eingreift, deren letztendlich in Gottes Hand liegt. Was könnte ein kleiner, schwacher Mensch gegen eine derartige Übermacht ausrichten?

Über die Autorin

Birgit Constant

Birgit Constant ist promovierte Mediävistin, hat elf Sprachen gelernt und arbeitet seit 2014 als freie Autorin, Texterin und Lektorin in Landshut. Sie schreibt historische Romane für Sprachbegeisterte und hat einen Ratgeber für Nachwuchsautoren veröffentlicht.

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